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Eigentümerversammlungen können weiterhin abgehalten werden, außer in den Ortschaften mit einer Note 2 auf Stufe 4.

Eigentümerversammlungen können weiterhin abgehalten werden, außer in den Ortschaften mit einer Note 2 auf Stufe 4.

Nach der Veröffentlichung des BOJA Extraordinary No. 6 wird das Verbot der Abhaltung von Eigentümerversammlungen in Gemeinden der Alarmstufe 4, Grad 2, verordnet. Darüber hinaus hat die Junta de Andalucía weitere neue Maßnahmen gegen das Coronavirus festgelegt, die seit dem 17. Januar in Kraft sind, wie z.B. die Sperrung aller Gemeinden mit einer Inzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner. Von der Vereinigung der Immobilienverwalter von Málaga und Melilla wird empfohlen, die Website www.mapacovid.es täglich zu konsultieren, um die geltenden Einschränkungen in jeder Ortschaft zu kennen.

Zusammenfassung der in Andalusien angewandten Maßnahmen

Ab dem 18. Januar können in den Gemeinden Alhaurín el Grande, Ardales, Coín, Monda, Alameda, Almargen, Teba, Alfarnatejo, Benamocarra, El Borge, Salares, Algatocín, Cartajima und Igualeja keine Eigentümerversammlungen stattfinden. In den Orten, in denen es erlaubt ist, müssen die Versammlungen unter Beachtung der Kapazität von 40% des Raumes, in dem die Versammlung stattfindet, abgehalten werden. Außerdem muss der zwischenmenschliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden und es dürfen sich maximal 100 Personen in geschlossenen Räumen und 200 in offenen Räumen aufhalten. 

Bei geselligem Beisammensein liegt die neue Grenze bei 4 Personen. Im Moment ist die Ausgangssperre von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die Junta de Andalucía hat die spanische Regierung gebeten, diese auf 20:00 Uhr vorzuverlegen. Sollte die Regierung dies genehmigen, wird die Junta de Andalucía es um 20:00 Uhr einrichten. Außerdem müssen Geschäfte, Hotels und Restaurants um 18:00 Uhr schließen. Sollte die kumulative Inzidenz größer als 1.000 Fälle pro 100.000 Einwohner sein, werden alle nicht lebensnotwendigen Aktivitäten vollständig eingestellt. 

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