Die Eigentümergemeinschaften können die touristischen Wohnungen vor zukünftigen Eigentümern verbieten
-DER BLOG DER HAUSVERWALTUNG- Die Eigentümergemeinschaften können die Kommerzialisierung von Ferienhäusern verbieten, auch wenn es keine Einstimmigkeit in dieser Frage gibt, und die Entscheidung auf zukünftige Eigentümer auswirken. Dies hat die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliches Vertrauen bei der Entscheidung über die Berufung einer Nachbarschaftsgemeinschaft gegen die Qualifikation eines Standesbeamten von Santa Cruz de Tenerife …