Eigentümerversammlungen können weiterhin abgehalten werden, außer in den Ortschaften mit einer Note 2 auf Stufe 4.
-DER BLOG DER HAUSVERWALTUNG- Nach der Veröffentlichung des BOJA Extraordinary No. 6 wird das Verbot der Abhaltung von Eigentümerversammlungen in Gemeinden der Alarmstufe 4, Grad 2, verordnet. Darüber hinaus hat die Junta de Andalucía weitere neue Maßnahmen gegen das Coronavirus festgelegt, die seit dem 17. Januar in Kraft sind, wie z.B. die Sperrung aller Gemeinden …