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Neue Maßnahmen für Gemeinschaftsschwimmbäder in Andalusien

Neue Maßnahmen für Gemeinschaftsschwimmbäder in Andalusien

Mit dem Ende des Alarmzustandes veröffentlichte die Junta de Andalucía die Verordnung vom 7. Mai 2021, die die Hygiene- und Präventionsmaßnahmen in öffentlichen Schwimmbädern festlegt. In den Gemeinschaftsbädern in Andalusien müssen viele der Maßnahmen aus der letzten Saison eingehalten werden, wie z.B. eine sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Anlagen. Die wichtigste Neuerung ist jedoch, dass die zulässige Kapazität von der aktuellen Alarmstufe abhängt.

Bei Alarmstufe 1 darf die Kapazität der Gemeinschaftsbäder in Andalusien 100 % betragen, sowohl für Außen- als auch für Hallenbäder. Bei Alarmstufe 2 kann die Kapazität in Außenbecken noch 100 % betragen, wird aber in Innenbecken auf 75 % begrenzt. Bei Alarmstufe 3 beträgt die maximale Kapazität 75 % für Außenbecken und 50 % für Innenbecken. Bei Alarmstufe 4 beträgt die Kapazität 50 % für Außenbecken und 30 % für Innenbecken.

Neben der Reinigung und Desinfektion ist eine weitere Maßnahme, die im Hinblick auf die Saison 2020 beibehalten wird, die Einrichtung von räumlichen Begrenzungen, um die Einhaltung des zwischenmenschlichen Abstands zwischen nicht zusammenwohnenden Nutzern zu erleichtern. Und zwar so, dass alle persönlichen Gegenstände innerhalb der angegebenen Verteilungen aufbewahrt werden müssen.

In ähnlicher Weise müssen Gemeinschaftsbäder in Andalusien mit sichtbaren Schildern über Hygiene- und Sicherheitsstandards gegen COVID-19 ausgestattet werden, sowie mit dem Hinweis, dass bei jedem kompatiblen Symptom sofort aufgegeben werden sollte. In diesem Sinne wird vom Kollegium der Immobilienverwalter von Málaga und Melilla auf die individuelle Verantwortung hingewiesen, die Badesaison mit maximaler Sicherheit zu genießen. Trotz Beendigung des Alarmzustandes ist es von großer Bedeutung, allgemeine Maßnahmen wie z. B. einen zwischenmenschlichen Abstand von 1,5 Metern oder häufiges Händewaschen einzuhalten.

Für weitere Informationen über Ihre Nachbarschaftsgemeinschaft können Sie uns unter +34 952 52 12 45 kontaktieren

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